TOP Steuerberater 2019 – Focus Money!
Wir sind ausgezeichnet. Näheres können Sie HIER nachlesen.
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Der private Nutzungsvorteil für Elektro- und Hybrid-Autos wird für neu angeschaffte E-PKW von 2019 an bis 2021 von 1% auf 0,5% herabgesetzt. Damit wird das Fahren beruflicher E-Autos deutlich attraktiver. Daneben wird die Nutzung beruflicher E-Fahrräder steuerfrei. Weiteres hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-2019-steueraenderungen/lohnsteuer-2019-steuervorteile-fuer-elektro-dienstwagen_78_467654.html
Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/738005/
Das Finanzamt kann ab 2018 unangemeldet eine Kassennachschau vor Ort durchführen. Betroffen sind hiervon insbesondere die Gastronomie, der Einzelhandel und weitere Unternehmer mit Barumsätzen. Daher ist zukünftig umso mehr auf eine ordnungsgemäße und tagesgenaue Kassenführung zu achten. Wird die Kasse im Rahmen einer Nachschau als nicht ordnungsgemäß eingestuft, kann es zu Zuschätzungen von Umsätzen und damit u.a zu [...]
Jeder Ehegatte kann den Höchstbetrag von 1.250 EUR für seine Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ansetzen. Der BFH (15.12.16 VI R 53/12, VI R 86/13) hat in diesem Sinne seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Bürger haben ab dem Veranlagungszeitraum 2017 bis zum 30.07.2018 zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg für eine Verlängerung der Steuererklärungsfristen freigemacht. Gleichzeitig wird ein sogenannter Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat eingeführt. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher. [...]
Wir freuen uns sehr, dass wir von FOCUS-MONEY nunmehr zum 7. Mal erfolgreich als TOP-Steuerberater ausgezeichnet wurden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies gilt, so das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 17.12.2015 (10 K 2322/13) dann, wenn eine Eigennutzung ausgeschlossen sei und die tatsächlichen Vermietungstage die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten. Die Revision [...]
Ab 1.1.2016 erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 € auf 8.652 €. Zugleich wird der Steuertarif inflationsbedingt verbessert und das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt ab 2016 für alle Steuerpflichtigen zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.
Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für alle Anträge auf Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt: www.bzst.de