Die Bürger haben ab dem Veranlagungszeitraum 2017 bis zum 30.07.2018 zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg für eine Verlängerung der Steuererklärungsfristen freigemacht. Gleichzeitig wird ein sogenannter Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat eingeführt. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher.
Auch für durch Steuerberater vertretene Steuerpflichtige verlängert sich die Abgabefrist ab dem Jahr 2017 um zwei Monate von bisher 31.12.2018 auf den 28.02.2019.
Zukünftig müssen außerdem nicht mehr so viele Belege an das Finanzamt übersandt werden. Zuwendungsbescheinigungen, Bescheinigungen über eine Kapitalertragssteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung sind durch den Steuerpflichtigen nur noch vorzuhalten.