Verlängerung der Steuererklärungsfristen 2017
Die Bürger haben ab dem Veranlagungszeitraum 2017 bis zum 30.07.2018 zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg für eine Verlängerung der Steuererklärungsfristen freigemacht. Gleichzeitig wird ein sogenannter Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat eingeführt. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, dessen Zustimmung gilt jedoch als sicher. [...]