Der private Nutzungsvorteil für Elektro- und Hybrid-Autos wird für neu angeschaffte E-PKW von 2019 an bis 2021 von 1% auf 0,5% herabgesetzt. Damit wird das Fahren beruflicher E-Autos deutlich attraktiver. Daneben wird die Nutzung beruflicher E-Fahrräder steuerfrei.