26. 11. 2015

Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

2015-11-28T14:40:06+01:00Kategorien: Allgemein|Tags: , , |

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für alle Anträge auf Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt: www.bzst.de

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