Internationale Steuerberatung

Wir beraten Sie kompetent in Fragen des internationalen Steuerrechts. Unsere praktische Berufserfahrung in diesem Bereich haben wir in mehr als 25 Jahren Tätigkeit für internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften („Big Four“) gesammelt.

Wir beraten sowohl Unternehmen mit internationalen Verflechtungen (z.B. inländische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne oder Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferungen/Dienstleistungen) als auch Privatpersonen im internationalen Umfeld (Wohnsitz, Arbeitsstätte oder Einkommensquellen aus unterschiedlichen Ländern).

Bei Bedarf ziehen wir erfahrene ausländische Berater aus unserem Netzwerk in den jeweiligen Ländern hinzu, um auch das ausländische nationale Steuerrecht kompetent begleiten zu können.

Beratungsfelder

  • Beratung bei der Gründung von Gesellschaften und deren steuerliche Registrierung
  • Umfassende steuerliche und buchhalterische Betreuung inländischer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne (Inbound-Geschäft)
  • Steuerliche Beratung inländischer Unternehmen/Konzerne mit ausländischen Gesellschaftsbeziehungen oder Auslandsgeschäft (Outbound-Geschäft)
  • Doppelbesteuerungsabkommen (Vermeidung von Doppelbesteuerungen)
  • Umsatzsteuerliche Beratung grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen
  • Antrag auf Vorsteuererstattung für im Ausland gezahlte Umsatzsteuern
  • Grenzüberschreitende Expansion
  • Beratung zur Begründung oder Vermeidung von Betriebsstätten
  • Internationale Verrechnungspreise
  • Beratung für entsandte Arbeitnehmer (Expatriats)
  • Erstellen von Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
  • Internationale Transfers von Unternehmens- und Privatvermögen
  • Grunderwerbsteuerliche Beratung bei Umstrukturierungen