Ab 1.1.2016 erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 € auf 8.652 €. Zugleich wird der Steuertarif inflationsbedingt verbessert und das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt ab 2016 für alle Steuerpflichtigen zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.