Überbrückungshilfe 3 ist beantragbar
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
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Mehrwertsteuersenkung – Das müssen Sie ab dem 01.07.2020 beachten! Download
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen im Volumen von 130 Mrd. Euro beschlossen, darunter viele steuerliche Regelungen wie etwa die Senkung der Umsatzsteuersätze ab 1.7.20, degressive Abschreibungen und die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Weitere Infos finden Sie hier und hier.
Ab sofort kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von mindestens EUR 9.000 beantragt werden, bei größeren Unternehmen bis zu EUR 25.000. Gefördert werden gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig [...]