Ab sofort kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von mindestens EUR 9.000 beantragt werden, bei größeren Unternehmen bis zu EUR 25.000.

Gefördert werden gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die im Haupterwerb
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 01.12.2019 am Markt angeboten haben.
Ausführliche Informationen sowie das elektronische Antragsverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hier werden auch die näheren Antragsvoraussetzungen erläutert und Informationen, die der Bezirksregierung NRW mitgeteilt werden müssen.

Die Anträge können vom 27.03.20 bis zu 31.05.20 nur elektronisch über die angegebene Webseite gestellte werden.