Der Bundestag hat den Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum – beschlossen.

Mit dem Gesetz sollen u. a. die Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige für den VZ 2019 verlängert sowie die Insolvenzantragspflicht länger ausgesetzt werden.

Mit dem Gesetz soll die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis zum August 2021 verlängert werden. Gleichzeitig soll die – regulär 15monatige – zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert werden. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.

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