26. 11. 2015

Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

2015-11-28T14:40:06+01:00Kategorien: Allgemein|Tags: , , |

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für alle Anträge auf Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt: www.bzst.de

27. 10. 2015

Freistellungsaufträge ab 01.01.2016 nur noch mit steuerlicher Identifikationsnummer gültig

2015-11-28T14:39:29+01:00Kategorien: Allgemein|Tags: , , |

Freistellungsaufträge ohne gültige zugeordnete steuerliche Identifikationsnummer verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Es genügt aber, wenn Sie dem Bankinstitut, bei dem der Freistellungsauftrag beauftragt wurde, die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nicht erteilt werden.

Nach oben