Änderung bei der Mindestlohndokumentation

2015-09-18T19:28:02+02:00Kategorien: Allgemein|Tags: |

Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die ab dem 1. August 2015 gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958 EUR dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 EUR brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei [...]