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Informationsbrief

Aktuelles zu Steuern und Recht

Oktober 2026
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Für Unternehmer
Für Betriebsprüfungen gelten künftig neue Spielregeln. Das Bundesfinanzministerium hat am 10. September 2026 die neue Außenprüfungsordnung (ApO) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000).
Hintergrund sind insbesondere gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Die neue ApO soll die Prüfungsabläufe moderner gestalten und die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern verbessern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Die Auswahl der Prüffälle erfolgt gezielter nach Risikoaspekten. Prüfungsschwerpunkte werden früher festgelegt, und der Umfang wird auf das nötige Maß beschränkt.
• Die Festlegung eines Ablaufplans für die gesamte Prüfung ist möglich.
• Prüfungen sollen zeitlich näher am jeweiligen Steuerjahr stattfinden.
• Die Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung (§ 171 Abs. 4 AO) endet nun spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde.
• Bei kleineren und mittleren Unternehmen kann der Prüfungszeitraum flexibler auf nur zwei oder sogar ein einzelnes Steuerjahr verkürzt werden, um Verfahren zu beschleunigen.
• Großbetriebe und Konzerne unterliegen zwar weiterhin dem Grundsatz der lückenlosen Anschlussprüfung (§ 5 ApO). Die Finanzbehörden erhalten nun jedoch konkrete Kriterien, um bei geringem Risiko von einer lückenlosen Prüfung abzusehen.
• Die Finanzbehörden können für bereits abschließend geprüfte, abgrenzbare Teilsachverhalte noch während der laufenden Prüfung Teilabschlussbescheide erlassen. Dies schafft für Unternehmen vorab Planungssicherheit.
• Der Prüfungsort wird flexibilisiert. Die bisherige gesetzliche Nachrangigkeit einer Prüfung in den Räumen des Finanzamts (Amtsstelle) gegenüber einer Prüfung in Wohn- oder Geschäftsräumen wurde gestrichen (§ 7 ApO). Prüfungen in den Räumen des Steuerberaters laufen nun unter „anderer Prüfungsort“.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem: Eine gute Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung wird noch wichtiger. Unterlagen sollten vollständig, nachvollziehbar und digital verfügbar sein. Auch die Kommunikation mit den Prüfern sollte möglichst frühzeitig strukturiert erfolgen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Für Unternehmen mit hohen Bareinnahmen zeichnet sich eine wesentliche Änderung ab. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vorgelegt.
Danach soll künftig grundsätzlich eine elektronische Aufzeichnung der Kasseneinnahmen erforderlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen aus bargeldintensiven Geschäften mehr als 100.000 EUR betragen.
Gleichzeitig soll die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 abgeschafft und durch eine Pflicht zur Bereitstellung eines Belegs ersetzt werden.
Für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen besteht damit Anlass, die technische Ausstattung und die organisatorischen Abläufe frühzeitig zu überprüfen.
Der rechtskräftige Beschluss des Gesetzesentwurfs bleibt abzuwarten.
Quelle: haufe.de
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.
Vorgesehen sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie eine Anhebung des Kindergeldes. Gleichzeitig sollen höhere Einkommen stärker belastet werden. Ziel der Reform ist insbesondere eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie ein Ausgleich der inflationsbedingten Mehrbelastung.

Was genau geplant ist:
• Erhöhung Grundfreibetrag in 2027 auf 12.564 EUR
• Anstieg monatliches Kindergeld auf 267 EUR pro Kind
• Anhebung Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR auf 1.430 EUR
• Spitzensteuersatz (42 %) soll erst ab 70.600 EUR greifen
• die Tarifzone mit einem Grenzsteuersatz von 45 % („Reichensteuer“) soll künftig bereits bei 250.000 EUR statt bislang bei 277.826 EUR gelten
• ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR soll eine neue Tarifzone mit einem Grenzsteuersatz von 47 % eingeführt werden („Superreichensteuer“).
• steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen soll auf maximal 900 EUR reduziert werden (bisher 1.200 EUR).
Für die persönliche Steuerplanung bedeutet dies: Bei größeren Einkommensverschiebungen zwischen 2026 und 2027 kann es sinnvoll sein, die Auswirkungen der geplanten Tarifänderungen bereits jetzt zu berücksichtigen.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Die endgültigen Werte und der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Quelle: bundesregierung.de
Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen. Mit der geplanten Frühstartrente soll die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Der Bund will für jedes Kind, das das sechste Lebensjahr vollendet, bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 EUR in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 EUR pro Jahr (z. B. durch Eltern oder Großeltern) ist möglich. Ziel ist es, Kinder frühzeitig an das langfristige Sparen und den Kapitalmarkt heranzuführen.
Die Frühstartrente startet zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021, für den Jahrgang 2020 wird die Frühstartrente rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt. Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der in dem jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet.
Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die Förderung bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung automatisch über den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt – sofern der Bevollmächtigung nicht widersprochen wird. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Standarddepot-Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Wird kein individueller Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung geht also nicht verloren.
Der Aufwand für die Auszahlung der Frühstartrente ist für die Bürgerinnen und Bürger bewusst gering gehalten. Es müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Nachweise (z. B. Schulbescheinigungen) erbracht werden, wenn ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings muss bei Vertragsschluss die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden, damit die Voraussetzungen dann automatisch und papierlos überprüft werden können.
Die Erträge in dem Standarddepot-Vertrag bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei. Die Leistungen aus diesen Verträgen werden nachgelagert besteuert, d. h. erst in der Auszahlungsphase.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Der BFH hat entschieden, dass die Besteuerung der Energiepreispauschale verfassungsgemäß ist. Damit hat das Gericht die entsprechende steuerliche Behandlung bestätigt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die Energiepreispauschale grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahme behandelt werden durfte. Die Entscheidung dürfte insbesondere für noch offene Einspruchs- oder Klageverfahren von Bedeutung sein.
Quelle: BFH
Für Bauherren und Vermieter
Das BMF hat am 9. September 2026 die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Sparjahr 2026 bekannt gegeben.
Die Wohnungsbauprämie kann insbesondere für Bausparbeiträge interessant sein. Wer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte die erforderlichen Unterlagen und Antragsfristen im Blick behalten.
Die persönlichen und vertraglichen Voraussetzungen im Überblick:
• Mindestalter von 16 Jahren
• unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
• das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) beträgt in 2026 maximal:
- 35.000 EUR für Alleinstehende (Einzelveranlagung)
- 70.000 EUR für Verheiratete (Zusammenveranlagung)
• Mindesteinzahlung von 50 EUR an eigenen Sparbeiträgen
• das Geld muss später zwingend für das Bauen, Kaufen oder Modernisieren von Wohneigentum genutzt werden
- Ausnahme für junge Leute: Haben Sie den Bausparvertrag vor Ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen, dürfen Sie nach einer siebenjährigen Sperrfrist einmalig frei über das Geld und die Prämie verfügen

Wie hoch ist die Förderung? Der Staat fördert 10 % der jährlichen Einzahlungen bis zu einem gedeckelten Höchstbetrag:
max. geförderte Sparleistung / max. Prämie pro Jahr
- Alleinstehende: 700 EUR / 70 EUR
- Verheiratete /Partner: 1.400 EUR / 140 EUR

Den Antrag für das Sparjahr 2026 erhält man in der Regel Anfang 2027 automatisch mit dem Jahreskontoauszug der Bausparkasse. Anschließend besteht zwei Jahre Zeit, den Antrag rückwirkend einzureichen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Das selbstgenutzte Familienheim bleibt unter bestimmten Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG erbschaftsteuerfrei, wobei die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Begriff des begünstigten Grundstücks gestärkt hat. Die aktuelle BFH-Rechtsprechung stellt dabei unter anderem auf die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks ab. Für die steuerliche Beurteilung kommt es deshalb nicht immer nur auf die unmittelbar mit dem Wohngebäude bebaute Fläche an.

Aktuelle Rechtsprechung & Begünstigungsumfang:
• Der BFH hat entschieden, dass auch mitgenutzte Garten- und Wegegrundstücke als wirtschaftliche Einheit vollständig unter die Steuerbefreiung fallen können (Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 27/23).
• Die oft genannte 6-Monats-Frist für den Einzug ist keine absolute Grenze; maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände durch das Finanzgericht (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2026 – II B 41/25).

Zentrale Voraussetzungen im Überblick:
• Ehepartner: Steuerbefreiung ist unbegrenzt möglich; die Wohnfläche ist unbeachtlich
• Kinder und Stiefkinder: Steuerbefreiung ist auf max. 200 qm Wohnfläche beschränkt (Flächen darüber sind anteilig steuerpflichtig)
• 10-Jahres-Behaltetrip: Das Haus muss nach dem Einzug grundsätzlich 10 Jahre lang selbstgenutzt werden, es sei denn, zwingende Gründe (z. B. Pflegebedürftigkeit oder Tod) verhindern dies.
Quelle: BFH
Für Heilberufe
Für Heilberufler und ihre Patienten ist ein für den 1. Oktober 2026 angesetztes BFH-Verfahren interessant (VI R 23/24).
Der BFH beschäftigt sich dann mit der Frage, ob ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei einer Krebserkrankung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können. Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob entsprechende Aufwendungen steuerlich als zwangsläufige Krankheitskosten anzuerkennen sind. Aktuell liegt noch keine Entscheidung vor. Der Ausgang des anhängigen Verfahrens bleibt abzuwarten.
Quelle: BFH
Ein Angehöriger eines freien Berufs (z. B. Heilberuf) kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.
Im Regelfall erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei der Ist-Besteuerung ist hingegen die Umsatzsteuer erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Vereinnahmung anzumelden und abzuführen.

Auf Antrag kann die Finanzverwaltung die Anwendung der Ist-Besteuerung in folgenden Fällen gestatten:
• Der Gesamtumsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR betragen, oder
• es liegt eine Befreiung von der Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht vor oder es besteht eine entsprechende Befreiung nach § 148 AO, oder
• Umsätze aus einer Tätigkeit als Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) werden ausgeführt, oder
• Umsätze einer juristischen Person öffentlichen Rechts, soweit sie nicht freiwillig Bücher führt und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Der BFH musste sich mit der Frage befassen, ob eine freiberufliche Partnerschaftsgesellschaft die Ist-Besteuerung anwenden darf, obwohl sie freiwillig Bücher führt.

Die Entscheidung lautete wie folgt: Für Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs kommt die Genehmigung der Ist-Besteuerung zwar unabhängig von der Umsatzhöhe in Frage (§ 20 S. 1 Nr. 3 UStG), sofern ein nicht buchführungspflichtiger Angehöriger eines freien Berufs (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) aber freiwillig Bücher führt, ist § 20 S. 1 Nr. 3 UStG nicht anzuwenden.
Quelle: haufe.de
Für Sparer und Kapitalanleger
Anleger mit Investmentfonds sollten die Vorabpauschale für 2026 im Blick behalten. Die Steuerlast für die Vorabpauschale 2026 auf thesaurierende Fonds und ETFs wird von den Depotbanken am ersten Bankarbeitstag im Januar 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht.
Das BMF hat für die Berechnung der Vorabpauschale 2026 einen Basiszins von 3,20 % festgelegt. Die Vorabpauschale gilt steuerlich am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Die depotführenden Banken führen die darauf entfallende Kapitalertragsteuer grundsätzlich Anfang 2027 ab. Anleger sollten deshalb insbesondere bei größeren Fondsbeständen schon jetzt für ausreichende Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Bis zu 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) bleibt der Ertrag steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. Es lohnt sich, die Freistellungsaufträge einmal zu prüfen.
Quelle: test.de
Lesezeichen
Mit dem Vorabpauschalen-Rechner von Stiftung Warentest können Sie ganz einfach ermitteln, wie viel Steuern Sie im Voraus zum Beispiel auf Ihre thesaurierenden Fonds und ETF zahlen müssen. Die Steuern auf die Vorabpauschale für 2026 sind im Januar 2027 fällig.
Hier gelangen Sie zum Online-Rechner: https://www.tinyurl.com/4rbn6hw2
Aktuelle Steuertermine
Lohnsteuer, Umsatzsteuer
12.10.2026 (15.10.2026*)

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
26.10.2026 (Beitragsnachweis)
28.10.2026 (Beitragszahlung)

Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.

Gesundheit und Steuern

Steuern, Recht und Wirtschaft für Heilberufe

3. Quartal 2026
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Steuern und Recht
Das Sächsische Finanzgericht hat am 26. Februar 2026 entschieden, dass es keine festgelegte Anzahl angestellter Ärzte gibt, bei deren Überschreitung eine Zahnarztpraxis automatisch zum Gewerbebetrieb wird. Eine Gemeinschaftspraxis mit GbR bleibt auch mit vielen angestellten Zahnärzten freiberuflich tätig.

Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war eine GbR, die von 2015 bis 2020 eine Zahnarztpraxis betrieb. Neben den Gesellschafter-Zahnärzten waren in den Streitjahren 5–6 angestellte Zahnärzte sowie 3–4 angestellte Vorbereitungsassistenten tätig. Das Finanzamt ging von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Es sah keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschafter an jedem Patienten im gebotenen Maß mitgewirkt hätten, besonders nicht in Routinefällen.

Die Entscheidung des FG
Das FG gab der Klage statt. Die Praxis bleibt trotz der Anzahl der beschäftigten Ärzte freiberuflich und erzielt keine gewerblichen Einkünfte. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist ein Angehöriger eines freien Berufs auch dann noch freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, die die Arbeit des Berufsträgers jedenfalls in Teilbereichen ersetzen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Für die Freiberuflichkeit eines Zahnarztes muss dieser eine höchstpersönliche, individuelle Arbeitsleistung am Patienten schulden und deshalb einen wesentlichen Teil der ärztlichen Leistungen selbst erbringen. Er muss die zahnärztliche Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausüben. Ausreichend ist, dass der Zahnarzt aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit des angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nimmt, sodass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuer- pflichtigen trägt.

Die konkreten Gründe im Streitfall
Die Anzahl der angestellten Ärzte führt allein nicht zur Gewerblichkeit. Auch die Vorbereitungsassistenten führen nicht zur Umqualifizierung der Praxis. Routinebehandlungen können angestellten Zahnärzten überlassen werden. Komplexe Fälle führen die Gesellschafter selbst aus oder sind am Behandlungskonzept beteiligt.
Die Entscheidung stellt klar, dass die Freiberuflichkeit einer ärztlichen Tätigkeit nicht allein durch eine große Anzahl von Fachpersonal gefährdet wird. Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, dass der Freiberufler aufgrund seiner Fachkenntnisse maßgeblich auf die Tätigkeit des angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nimmt, sodass die erbrachte Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trägt.
Quelle: Sächsisches FG, Urteil v. 26.2.2026, 4 K 766/22
Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen gilt nicht automatisch für jede ärztliche oder medizinisch durchgeführte Leistung. Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG bei ästhetischen Operationen und Behandlungen auf BFH-Rechtsprechung Bezug genommen. Kosmetische Behandlungen können umsatzsteuerpflichtig sein, wenn kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Für Praxen, Kliniken und selbständige Heilberufe ist die Abgrenzung wirtschaftlich relevant.
Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie bei ästhetischen Eingriffen die medizinische Veranlassung nachvollziehbar. Prüfen Sie Leistungsarten und Abrechnungstexte auf umsatzsteuerliche Risiken.
Quelle: BMF-Schreiben veröffentlicht am 21.05.2026
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Pflege-Pauschbetrag auch nachträglich beantragt werden kann, selbst wenn der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Der Pflege-Pauschbetrag kann geltend gemacht werden, wenn ein naher Angehöriger persönlich gepflegt wird, zum Beispiel ein Elternteil. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause erfolgt und keine Vergütung dafür gezahlt wird.
Je nach Pflegegrad beträgt der Pauschbetrag seit 2021 zwischen 600 EUR und 1.800 EUR jährlich.
Im entschiedenen Fall ging es darum, ob ein Steuerbescheid noch geändert werden kann, wenn der Pflegegradbescheid erst später berücksichtigt wird. Das Gericht stellte klar, der Pflegegradbescheid ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Deshalb kann er eine Änderung des Steuerbescheids ermöglichen.
Wer den Pflege-Pauschbetrag bisher vergessen hat, sollte prüfen lassen, ob ein nachträglicher Antrag noch möglich ist. Wichtig ist, den Pflegegradbescheid beizufügen und die weiteren Voraussetzungen nachzuweisen.
Das Verfahren ist inzwischen beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 19/25 anhängig. Die Änderungsmöglichkeit ist durch die Festsetzungsfrist begrenzt.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf
Das OLG Frankfurt verurteilte einen Apotheker am 27. April 2026 zur Zahlung von 8.000 EUR Schmerzensgeld. Der Apotheker verkaufte über fünf Jahre hinweg ohne Rezept abhängig machende Medikamente.
Das Gericht rechnet der Klägerin ein 40-prozentiges Mitverschulden an. Sie veranlasste die Abgabe immer wieder. Die Ansprüche vor 2019 sind verjährt.
Das OLG reduzierte das ursprünglich vom LG festgesetzte Schmerzensgeld von 10.000 EUR auf 8.000 EUR. Berücksichtigt wurden der lange Zeitraum, die Folgen der Abhängigkeit, aber auch der erfolgreiche Entzug binnen sechs Wochen und das Fehlen fortbestehender Beeinträchtigungen.
Quelle: OLG Frankfurt, Urteil v. 27.4.2026, 8 U 131/24
Aktuelle Steuertermine
August 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M): 10.08.2026 (13.08.2026)*
Gewerbesteuer, Grundsteuer: 17.08.2026 (20.08.2026)*

September 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer: 10.09.2026 (14.09.2026)*

Oktober 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ, J): 12.10.2026 (15.10.2026)*

* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.
Honorar und Umsatz
Kurz vor dem Start der Versorgungspauschale am 1. Juli 2026 entfällt bei der EBM-Ziffer 03110 der reduzierte Zuschlag für Berufsausübungsgemeinschaften. Gemeinschaftspraxen erhalten damit künftig die gleiche Vergütung wie Einzelpraxen. Die Ziffer 03110 betrifft die Versorgungspauschale in der ärztlichen Grundversorgung. Bislang wurden Berufsausübungsgemeinschaften finanziell schlechter gestellt. Diese Ungleichbehandlung wird nun aufgehoben.
Für viele Gemeinschaftspraxen dürfte das eine spürbare wirtschaftliche Entlastung bedeuten. Zugleich verbessert die Änderung die Planungssicherheit bei der Abrechnung ab dem 1. Juli 2026.
Die Folgeverordnung für außerklinische Intensivpflege kann ab dem 1. Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Videosprechstunde ausgestellt werden. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Die Gebührenordnungsposition (GOP) für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (GOP 37710, 21,28 EUR) ist ab 1. Juli auch für die Verordnung in der Videosprechstunde berechnungsfähig. Ärztliche Praxen können diese digital erbringen und korrekt abrechnen.
Für die Ausstellung der Folgeverordnung in der Videosprechstunde muss innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden haben. Das stellt den notwendigen Erstkontakt sicher, bevor Folgeverordnungen digital erfolgen können.
Gesundheitspolitik und Recht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse bei schwerem chronischem Fatigue-Syndrom bestimmte Präparate übernehmen muss. Das Fatigue-Syndrom ist eine anhaltende, krankhafte Erschöpfung mit starker Müdigkeit und verminderter Belastbarkeit, die sich durch Ruhe oft nicht ausreichend bessert.
Im entschiedenen Fall war ein 59-jähriger Patient schwerbehindert und pflegebedürftig. Er verlangte die Kostenübernahme für verschiedene Präparate, darunter Ginkgo, Omega-3, Vitamin B12 und NADH.
Die Krankenkasse lehnte dies ab. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse zur Übernahme des überwiegenden Teils der Präparate. Grundlage war ein medizinisches Gutachten, wonach die Mittel im konkreten Fall sinnvoll und empfehlenswert waren.
Bei schwerem chronischem Fatigue-Syndrom können abgesenkte Evidenzmaßstäbe gelten. Auch wenn die strengen Anforderungen der evidenzbasierten Medizin nicht vollständig erfüllt sind, kann eine medizinische Mindestevidenz ausreichen, wenn sich der Patient krankheitsbedingt in einer hoffnungslosen Lage befindet.
Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2026, Az. L 4 KR 401/21
Der EuGH stellt klar, dass Ärzte sich gegen Bewertungen auf Plattformen sowohl bei der Datenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO beschweren als auch zivilrechtlich nach Art. 79 DSGVO klagen können. Beide Rechtswege bestehen unabhängig nebeneinander und schließen sich nicht gegenseitig aus.
Für die Praxis bedeutet das, dass Betroffene gleichzeitig behördliche Maßnahmen gegen die Plattform anstoßen und vor Gericht beispielsweise die Löschung, Unterlassung oder Schadensersatz verlangen können. Da beide Verfahren unterschiedliche Ziele verfolgen, ergänzen sie sich sinnvoll. Dadurch werden die Möglichkeiten, gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen, deutlich gestärkt.
Quelle: Ärztezeitung
Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei Beitragsschulden weder entziehen noch sperren. Das hat das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 19. Mai 2026 (Az. L 5 KR 96/23) entschieden.
Auch wenn bei Beitragsrückständen Leistungsansprüche ruhen, besteht der Anspruch auf die eGK fort. Eine Sperrung oder ein Entzug ist gesetzlich nicht vorgesehen. Berechtigungsscheine dürfen die Gesundheitskarte für reguläre Arzt- und Zahnarztbesuche nicht ersetzen.
Unabhängig davon bleiben Leistungen bei akuten Erkrankungen, Schwangerschaft und Früherkennungsuntersuchungen weiterhin abgesichert. Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehalten, können zudem wieder reguläre Leistungsansprüche bestehen.
Quelle: Bayerisches LSG (5. Senat), 19.05.2026 – L 5 KR 96/23
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen nicht ohne sichere Grundlage beantwortet werden dürfen. Wer weiß, dass medizinische Abklärungen noch laufen, muss diese Unsicherheit offenlegen.
Dem Urteil lag ein Fall aus der privaten Pflegezusatzversicherung zugrunde. Der Versicherungsnehmer hatte für seinen Sohn einen Antrag gestellt und dabei Gesundheitsfragen zu Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems, darunter Epilepsie, verneint, obwohl der Gesundheitszustand des Kindes bereits ärztlich abgeklärt wurde und Befunde noch ausstanden. Kurz darauf ergab sich eine konkrete Diagnose. Der Versicherer hat den Vertrag anschließend wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Das Gericht bestätigte die Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer.
Auch knappe Ja/Nein-Fragen entbinden nicht von der Pflicht zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben. Bei Personenversicherungen kann schon das Verschweigen laufender Diagnostik schwerwiegende Folgen haben.
Quelle: OLG Koblenz, Urteil v. 11.3.2026, 10 U 629/24
Das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden, dass gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten haben. Entscheidend ist, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Behandlung medizinisch nachvollziehbar begründet.
Eine Standardtherapie muss im Einzelfall nicht geeignet oder nicht anwendbar sein. Die Krankenkasse darf die ärztliche Einschätzung nicht ohne Weiteres durch eine eigene Bewertung ersetzen.
Das Urteil stärkt damit die Position von Patientinnen und Patienten, die auf eine Versorgung mit medizinischem Cannabis angewiesen sind.
Quelle: LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2026 (L 1 KR 87/24 WA)
Praxisführung
Die gematik will im Juli neue Funktionen für die ePA freischalten. Dazu gehört vor allem der nächste Ausbauschritt des digital gestützten Medikationsprozesses, insbesondere mit Blick auf den elektronischen Medikationsplan und zusätzliche Komfortfunktionen für Versicherte.
Geplant ist zunächst die Erweiterung der Medikationsdarstellung in der ePA. Neben der bisherigen elektronischen Medikationsliste soll der elektronische Medikationsplan ergänzt werden, damit Behandlung und Medikation strukturierter nachvollzogen werden können.
Hinzu kommen Push-Benachrichtigungen über die jeweilige Krankenkassen-App, etwa bei neuen Zugriffen auf die Akte. Außerdem sollen künftig weitere Medikationsangaben ergänzt werden können, zum Beispiel durch Ärzte und Apotheken.
Bedeutung für Praxen
Für Arztpraxen bedeutet das vor allem mehr Transparenz bei der Medikation und zusätzliche digitale Abläufe im Praxisalltag. Die gematik setzt dabei zunächst auf Pilotierung in Modellregionen, bevor die Funktionen schrittweise bundesweit ausgerollt werden.
Die weiteren Ausbaustufen sollen nach aktuellem Plan im Verlauf von 2026 und Anfang 2027 folgen, unter anderem mit Volltextsuche und der Nutzung von Daten für Forschungszwecke.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden in der Praxis zunehmend per Rezept verordnet. Für die Einlösung ist in vielen Fällen eine eRezept-App erforderlich. Nicht alle Patientinnen und Patienten nutzen jedoch einen digitalen Zugang oder sind mit dem Einlöseweg vertraut.
Für diese Fälle sollte in der Arztpraxis stets ein Ausdruck mitgegeben werden. Er enthält die notwendigen Informationen zu den unterschiedlichen Einlösewegen und wurde inzwischen überarbeitet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verordnung nicht an technischen oder praktischen Hürden scheitert.
Für die Versorgungspraxis bedeutet das, dass bei der Verordnung von DiGA geprüft werden sollte, ob die Patientin oder der Patient den digitalen Einlöseweg tatsächlich nutzen kann. Ist dies nicht der Fall, kommt dem Ausdruck eine wichtige Funktion als Informations- und Orientierungshilfe zu.
Finanzen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen steuerfreien Arbeitslohn von bis zu 2.000 EUR im Monat.
Für Ärztinnen und Ärzte kann das besonders interessant sein, wenn sie im Ruhestand weiter angestellt tätig bleiben, etwa in einer Praxis, einem MVZ oder einer Klinik. Auch nach einer Praxisabgabe kann eine Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis steuerlich attraktiv sein.
Die Steuerbefreiung gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Selbstständige Tätigkeiten, Einkünfte aus einer eigenen Praxis und Minijobs fallen nicht darunter. Außerdem muss der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge oder entsprechende Zuschüsse leisten.
Der Freibetrag wird in der Regel direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und ist monatlich begrenzt. Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen später über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sozialversicherungsrechtlich bleibt es allerdings bei den üblichen Beiträgen, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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Für Unternehmer
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Vorsteuerabzug auch bei Beratungskosten nach gescheitertem Projekt
E-Mobilität: Steuerliche Vorteile und neue Kaufprämie
Scheinarbeitsverhältnis – Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld
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Familienheim: Bewertungsrechtliche Grundstückseinheit ist entscheidend
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Private Altersvorsorge: Das ändert sich ab 2027
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Keine Grunderwerbsteuervergünstigung für eine bloße Personengruppe
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Treuhandvereinbarung löst nicht automatisch Grunderwerbsteuer aus
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Keine nachträgliche Wahl des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge
Kindergeld künftig automatisch
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Gutachterwerte genießen Vorrang
Abzugsrechte nach § 10f EStG sind nicht vererblich
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GKV-Spargesetz: Das ändert sich für medizinische Praxen
Für Sparer und Kapitalanleger
Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind regelmäßig nicht erstattungsfähig
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Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
Aktuelle Fristen für E-Rechnung im B2B-Bereich
Wichtiges Urteil zu Hinzuschätzungen in der Gastronomie
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ab Juli 2026 möglich
Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt ist schenkungsteuerpflichtig
Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen
Für Bauherren und Vermieter
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Wärmelieferungskosten nicht ohne Weiteres auf Mieter umlegbar
Für Heilberufe
Zahnarztpraxis mit vielen angestellten Zahnärzten bleibt freiberuflich
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Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
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Kaufkraftverlust muss bei Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden
Familienheim-Befreiung entfällt bei Einzug erst nach 2,5 Jahren
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Negative Vermietungserträge aus späterem Grundstückskauf nicht mehr nachträglich berücksichtigen
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Verluste aus russischen Wertpapieren im Jahr 2022 steuerlich nicht anerkannt
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Widerrufsbutton 2026 – Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Kirchensteuerbescheide müssen nachträglich korrigiert werden
Keine Betriebsprüfung in Privathaushalten durch die Rentenversicherung
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden
Für Bauherren und Vermieter
Forderung aus Rückbauverpflichtung noch nicht sofort zu aktivieren
Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar
Wohnungseigentum wird für die Schenkungsteuer einzeln bewertet
Für Heilberufe
Biologika-Austausch in Apotheken
Für Sparer und Kapitalanleger
Betrüger locken Anleger mit gefälschten Seiten
Lesezeichen
Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr
Aktuelle Steuertermine
Mai 2026
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Anscheinsbeweis bei vGA für Privatnutzung
Organschaft nur mit „lebendem“ Gewinnabführungsvertrag (GAV)
Verabschiedungsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
Altersgrenze von 70 für Geschäftsführer zulässig
EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf nach Entnahme eines Arbeitszimmers
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
Für Bauherren und Vermieter
Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Kein Aushangrecht in WEG-Infokästen
Für Heilberufe
Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
Für Sparer und Kapitalanleger
Neuer Score soll für mehr Transparenz sorgen
Lesezeichen
FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
Aktuelle Steuertermine
April 2026
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Abfindungsansprüche bei Einziehung von GmbH-Anteilen
Zwei Anteile – nur ein ermäßigter Gewinn
Genussrechtsausschüttungen sind kein Arbeitslohn
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Schenkungsteuer: 20.000 EUR sind kein übliches Gelegenheitsgeschenk
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes im Kindergeldrecht
Für Bauherren und Vermieter
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
Bemessungsgrundlage für GrESt bei übernommenem Wohnungsrecht
BMF klärt Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
Für Heilberufe
Hautkrebs-Screening als Kassenleistung nur mit KV-Genehmigung
Weisungen an Klinikarzt teilweise unwirksam
Für Sparer und Kapitalanleger
Krypto-Lending-Erträge sind keine Kapitaleinkünfte
Lesezeichen
FAQ Steuerfreie Aktivrente
FAQ Mindestbesteuerung
Aktuelle Steuertermine
März 2026
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Arbeitszimmer eines unentgeltlich im Betrieb mithelfenden Ehegatten kann Betriebsausgabe für den anderen Ehegatten sein
Unrichtiger Steuerausweis kann durch beauftragten Dritten berichtigt werden
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
BFH: Stellplatzkosten eines Firmenwagens mindern den 1 %-Vorteil nicht
Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung sind außerhalb der 1.000-EUR-Höchstgrenze als Werbungskosten abziehbar
Energiepreispauschale für Rentner ist einkommensteuerpflichtig
Für Bauherren und Vermieter
BFH präzisiert Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien
Tellergroßer Feuchtigkeitsfleck ist kein Mangel
Für Heilberufe
Sachverständiger kann für ein rein KI- generiertes Gutachten keine Vergütung beanspruchen
Für Sparer und Kapitalanleger
Reform der privaten Altersvorsorge
Lesezeichen
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
Steueränderungsgesetz 2025
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Digitale Steuerbescheide - Was ab 2026 gilt
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Entgelt für Verzicht auf Nießbrauch
Kein Investitionsabzugsbetrag bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
Datenaustausch PKV: Elektronischer Lohnsteuerabzug ab 2026
Für Bauherren und Vermieter
Kosten für Verkehrswertgutachten bei Grundsteuer: Finanzamt trägt Kosten im Einzelfall
Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Für Heilberufe
Arzt muss Privatpatienten nicht über Kostenerstattung aufklären
Für Sparer und Kapitalanleger
BGH bestätigt Referenzzinssatz für Prämiensparverträge
Lesezeichen
Vorsteuerabzug: Übergang von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
BMF: Auslandsreisepauschalen ab dem 1. Januar 2026
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
Firmenwagen gilt nicht als Mindestlohn
Welche Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres 2025?
Kein Anspruch auf erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
Übergangsbereich: Neue Formeln für Midijobs ab 1. Januar 2026
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Doppelte Haushaltsführung: Kein Abzug für vom Ehegatten bezahlte Zweitwohnungskosten
Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
Für Bauherren und Vermieter
Verwalterwechsel zu Neujahr: Wer schuldet die Jahresabrechnung?
Rückabwicklung eines Hauskaufs trotz Gewährleistungsausschluss
Für Heilberufe
Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte
Für Sparer und Kapitalanleger
BGH: Positivdaten-Übermittlung an Schufa rechtmäßig zur Betrugsabwehr
Lesezeichen
Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
BFH stärkt Steuerpflichtige bei Kassenmängeln
KI-Schulungspflicht für Unternehmen
Vorlagepflicht von E-Mails im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Steuerfreie Aktivrente kommt
Auslandsunterkunftskosten nicht von der Wohnungsgröße abhängig
Tätigkeitsstätte bei unbefristetem Leiharbeitsverhältnis
Aktuelle Urteile zu Testamenten
Für Bauherren und Vermieter
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Für Heilberufe
Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA
Für Sparer und Kapitalanleger
Veranlagung bei Antrag auf Günstigerprüfung
Lesezeichen
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft
Künstlersozialabgabe ab 2026 bei 4,9 %
Teilwertabschreibung von Darlehensforderungen bei Betriebsaufgabe
Pauschalversteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Änderung eines Steuerbescheids zulasten des Steuerpflichtigen
Anforderungen an die Stundung von Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG
Für Bauherren und Vermieter
Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden
Für Heilberufe
Investitionsbooster in der Praxis
Für Sparer und Kapitalanleger
Zustimmungsfiktion für Änderung von Bausparverträgen
Lesezeichen
Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Gesundheit & Steuern
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Steuern und Recht
OLG Hamm zur Praxisnachfolge bei ruhender Tätigkeit
Formfehler bei Verordnungen
Arztbezogene Prüfung auch in der BAG möglich
Aufwendungen für Abnehmspritzen nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Aktuelle Steuertermine
Mai - Juli 2026
Honorar und Umsatz
Long-COVID: Vier Wirkstoffe künftig auf Kassenrezept
Gesundheitspolitik und Recht
Neugeborenen-Screening wird erweitert
Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Elektronische Überweisungen sollen ab 2029 verpflichtend sein
Brustkrebs-Früherkennung ab 45 – Was Ärzte jetzt wissen müssen
BGH senkt Hürden für Auskunft bei Corona-Impfschäden
Praxisführung
Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum
Lohnsteuer bei Gesundheitsmaßnahmen für Mitarbeiter
Finanzen
LSG bestätigt Beitragspflicht für Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung
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Steuern und Recht
Das ändert sich 2026 für Praxen
Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Apothekenreform
Aktuelle Steuertermine
Februar - April 2026
Honorar und Umsatz
TI-Pauschale für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen steigt
Für GOÄ-Honorarklagen sind nur noch Landgerichte zuständig
Gesundheitspolitik und Recht
Chronisches Erschöpfungssyndrom nach Virusinfektion
Privatpatient muss Erstattung selbst klären
Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit
Praxisführung
Sozialgericht München bestätigt strikte Drei-Monats-Frist für Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit
Zi-Kodierhilfe - Aktualisierte Version 2026 online
Altenpflege: Neue Mindestlöhne nach Qualifikation
Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten
Finanzen
SCHUFA-Einträge nach Forderungsausgleich: BGH billigt mehrjährige Speicherung, Härtefälle ermöglichen frühere Löschung
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Steuern und Recht
Einkünfte aus dem Betrieb eines privatwirtschaftlichen Corona-Testzentrums
Beitragsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5812 EUR
Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen aus Persönlichen Budget
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Honorar und Umsatz
Entfall von hausärztlichen Honorarbudgets
Vergütung in diabetologischen Schwerpunktpraxen
Gesundheitspolitik und Recht
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste
Kostenübernahme für Kryokonservierung
Krankengeld fällt nach Reha geringer aus
Praxisführung
ePA-Pflicht
Finanzen
Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
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Steuern und Recht
OLG Frankfurt: 10-EUR-Gutscheine von Versandapotheken sind unzulässig
Neuer Datenaustausch bei PKV-Beiträgen ab 2026: Was sich ändert
Patient darf Hausarzt Grundstück vermachen
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Honorar und Umsatz
Änderungen bei Laborausnahmekennziffern zum 1. Juli 2025
Gesundheitspolitik und Recht
Pflegekasse muss Klimaanlage bezuschussen
Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Tätowierung
Betreuungsrecht: Off-Label-Use bei Zwangsmedikation
Praxisführung
Wohnung als Arztpraxis nutzen
Finanzen
Verification of Payee (VoP) ab Oktober 2025: Was ändert sich im Zahlungsverkehr?