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Aktuelles zu Steuern und Recht

Für Unternehmer
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für die erbschaftsteuerliche Behaltensfrist nicht bereits der Abschluss eines Vertrags ausschlaggebend ist, sondern erst der tatsächliche Übergang des Vermögens. Damit kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, zu dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.
Im zugrunde liegenden Fall war der Vater der Klägerin als Kommanditist an einer KG beteiligt und hatte seiner Tochter bereits 2009 eine Unterbeteiligung eingeräumt. In den Jahren 2013 und 2015 erhöhte er diese Beteiligung schenkweise. Für beide Übertragungen wurde die steuerliche Optionsverschonung in Anspruch genommen, sodass zunächst keine Schenkungsteuer anfiel. Im März 2020 verpflichtete sich der Vater dann, seine Kommanditanteile im Rahmen eines Kaufvertrags zu veräußern. Die tatsächliche Übertragung verzögerte sich jedoch, da verschiedene aufschiebende Bedingungen erfüllt werden mussten, unter anderem kartellrechtliche Freigaben und eine Genehmigung der Europäischen Zentralbank. Erst im September 2021 wurden die Anteile schließlich wirksam abgetreten.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass bereits der Vertragsabschluss im Jahr 2020 eine schädliche Veräußerung darstelle und kürzte rückwirkend die gewährte Steuervergünstigung. Die Klägerin hielt dem entgegen, dass erst die tatsächliche Übertragung im Jahr 2021 maßgeblich sei – zu einem Zeitpunkt also, zu dem die Behaltensfrist für die Schenkung aus 2013 bereits abgelaufen und für die Schenkung aus 2015 weitgehend erfüllt war. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte klar, dass nicht das Verpflichtungsgeschäft, sondern erst der tatsächliche Übergang des Eigentums entscheidend ist.
Für die Praxis bedeutet das, dass insbesondere bei zeitlich gestreckten Transaktionen genau geprüft und dokumentiert werden muss, wann das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich übergeht. Davon hängt ab, ob steuerliche Vergünstigungen erhalten bleiben oder nachträglich entfallen.
Quelle: FG Münster, Urteil vom 12.12.2025 – 3 K 695/24 Erb
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, wie der „Gewinn“ für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu bestimmen ist. Entscheidend ist danach der nach dem Einkommensteuergesetz ermittelte Gewinn inklusive aller außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen.
Im Streitfall wollten die Kläger den Investitionsabzugsbetrag nutzen, obwohl die maßgebliche Gewinngrenze überschritten war. Der BFH folgte der Finanzverwaltung und entschied, dass für die Prüfung der Grenze der Gewinn nach den allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln ist.
Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchte, muss seine Gewinnsituation genau im Blick behalten. Gerade bei kleineren und mittleren Betrieben kann die konkrete Gewinnermittlung darüber entscheiden, ob die steuerliche Förderung überhaupt genutzt werden darf.
Quelle: BFH, Urteil v. 01.10.2025 – X R 16/23 und X R 17/23, veröffentlicht am 19.03.2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen im Online-Vertrieb einen Widerrufsbutton anbieten. Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag dann genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Die Pflicht gilt für Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, wenn der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kommt. Das betrifft also vor allem Online-Shops, digitale Angebote, Apps und ähnliche digitale Vertragswege.
Der Button muss leicht auffindbar, gut sichtbar und während der Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar sein. Er soll klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“.
Eine bloße E-Mail-Adresse oder ein PDF-Formular reicht künftig nicht mehr aus.
Wer die neue Pflicht nicht umsetzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Unternehmen sollten deshalb ihre Website, ihren Shop oder ihre App rechtzeitig technisch und rechtlich überprüfen.
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 24. Oktober 2025 entschieden, dass das Finanzamt Kirchensteuerbescheide ändern bzw. aufheben muss, wenn ein gemeldeter Kirchenaustritt bei der Festsetzung übersehen wurde. Im Streitfall war der Kläger bereits 2017 aus der katholischen Kirche ausgetreten, trotzdem wurde für die Jahre 2018 bis 2020 weiterhin Kirchensteuer festgesetzt.
Das Gericht stellte klar, dass der Austritt den Behörden elektronisch bekannt war, aber bei der Veranlagung nicht ausgewertet wurde. Nach § 175b AO muss ein Bescheid geändert werden, wenn übermittelte Daten nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurden.
Es kommt nicht darauf an, ob das Finanzamt die Daten tatsächlich aktiv abgefragt oder automatisch verarbeitet hat. Entscheidend ist, dass die Daten rechtlich vorlagen und für die Steuerfestsetzung hätten berücksichtigt werden müssen.
Quelle: FG Münster, Urteil v. 24.10.2025, 4 K 884/23 Ki
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen durchführen darf, auch wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht.
Im Streitfall ging es um eine Pflege- und Haushaltshilfe im privaten Umfeld. Das Gericht stellte klar, dass für solche Beschäftigungen nicht die Rentenversicherung, sondern die zuständigen Einzugsstellen und gegebenenfalls andere Behörden zuständig sind.
Für Betroffene bedeutet das mehr Rechtssicherheit im eigenen Haushalt. Gleichzeitig bleibt aber wichtig, Beschäftigungsverhältnisse sauber zu dokumentieren und sozial- versicherungsrechtlich korrekt zu gestalten, weil Nachforderungen und andere Prüfungen weiterhin von den zuständigen Stellen möglich sind.
Das Urteil ist besonders relevant für Familien, die Pflegekräfte, Haushaltshilfen oder andere Unterstützung im Privathaushalt beschäftigen.
Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
Quelle: LSG Bayern, Urteil v. 26.1.2026 – L 7 BA 71/24
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn keine Belege mehr vorliegen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrten insgesamt plausibel und glaubhaft dargelegt werden.

Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Steuerpflichtiger angegeben, seine Heimfahrten nicht mit der Bahn, sondern über bar bezahlte Mitfahrgelegenheiten durchgeführt zu haben. Entsprechende Nachweise wie Tickets oder Buchungsbestätigungen konnte er daher nicht vorlegen. Das Gericht erkannte dennoch an, dass die Fahrten grundsätzlich stattgefunden haben dürften. Da sich deren genaue Anzahl jedoch nicht mehr feststellen ließ, wurde sie im Wege der Schätzung anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt.
Die Entscheidung macht deutlich, dass fehlende Belege nicht automatisch zum vollständigen Verlust des Werbungskostenabzugs führen. Allerdings müssen Steuerpflichtige damit rechnen, dass Finanzamt oder Gericht die Angaben kritisch prüfen und die Anzahl der berücksichtigten Fahrten gegebenenfalls reduzieren.

Bedeutung für die Praxis
Wer Kosten für Familienheimfahrten geltend machen möchte, sollte nach Möglichkeit geeignete Nachweise aufbewahren. Dazu zählen etwa Fahrkarten, Buchungsbestätigungen oder andere Belege. Ohne solche Unterlagen bleibt zwar ein Abzug möglich, er ist jedoch mit Unsicherheiten verbunden und kann nur im geschätzten Umfang berücksichtigt werden.
Wer also die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen möchte, sollte anhand der erforderlichen Belege diese Kosten ausreichend dokumentieren.
Quelle: Sächsisches FG, Urteil v. 15.5.2024, 8 K 1068/23
Die Bundesregierung will das Kindergeld künftig ohne gesonderten Antrag auszahlen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Umstellung ab 2027 in zwei Stufen erfolgen und Familien nach der Geburt eines Kindes deutlich entlasten.
Zunächst soll das Kindergeld für weitere Kinder automatisch an Familien ausgezahlt werden, bei denen bereits mindestens ein Kind Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll das antragslose Verfahren auch für das erste Kind gelten, wenn die notwendigen Daten vorliegen.
Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist unter anderem, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland lebt, eine IBAN bekannt ist und ein Elternteil im Inland arbeitet. Die Familienkasse soll die benötigten Informationen künftig über den Datenaustausch der Behörden erhalten.
Für Eltern bedeutet das vor allem weniger Papierkram direkt nach der Geburt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen.
Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 18.03.2026 „Antragsloses Kindergeld“
Für Bauherren und Vermieter
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer Rückbauverpflichtung des Mieters nicht schon dann bilanziert werden darf, wenn die Pflicht irgendwann einmal bestehen könnte. Solange noch ungewiss ist, ob der Anspruch überhaupt entsteht, liegt noch keine aktivierungsfähige Forderung vor.
Im Streitfall ging es um privatrechtliche Rückbauverpflichtungen, die der Mieter nach Vertragsende erfüllen sollte. Der BFH stellte klar, dass für eine Bilanzierung nicht nur eine bloße Möglichkeit genügt, erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch rechtlich entstanden ist oder seine Entstehung am Bilanzstichtag bereits sehr wahrscheinlich und wirtschaftlich hinreichend konkret ist.
Die Entscheidung verhindert, dass rein unsichere oder erst künftig mögliche Rückbauansprüche zu früh als Vermögen angesetzt werden.
Quelle: BFH, Urteil v. 27.1.2026 – IX R 33/22, veröffentlicht am 9.4.2026
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. Januar 2026 (Az. IV R 19/23) entschieden, dass Einzahlungen in eine Instandhaltungsrückstellung bei Eigentumswohnungen steuerlich nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Stattdessen müssen sie in der Bilanz als Vermögenswert aktiviert werden.
Im Streitfall ging es um ein Unternehmen, das Immobilien im Betriebsvermögen hielt und regelmäßig Beiträge in die Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlte. Der BFH stellte klar, dass diese Zahlungen wirtschaftlich einen Anspruch auf spätere Verwendung der Mittel begründen und daher ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellen.
Erst wenn die Rücklage tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet wird, können die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
Die Einzahlung mindert den Gewinn zunächst nicht. Steuerlich wirksam wird sie erst bei tatsächlicher Verwendung der Mittel.
Quelle: BFH, Urteil vom 15.01.2026 – IV R 19/23
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Wohnungseigentum und Teileigentum grundsätzlich als jeweils selbständige wirtschaftliche Einheiten zu behandeln sind. Für die Schenkungsteuer kommt es deshalb nicht automatisch darauf an, ob mehrere Einheiten einem Eigentümer gehören oder zusammen genutzt werden.
Im Streitfall ging es um die Frage, wie der Grundbesitzwert von Wohnungseigentum zu ermitteln ist. Das Gericht hielt die Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren für rechtmäßig und sah keine durchgreifenden Zweifel an der vom Finanzamt vorgenommenen Wertermittlung. Wer mehrere Wohnungen oder Teileigentum überträgt oder geschenkt bekommt, sollte nicht davon ausgehen, dass daraus automatisch eine zusammenhängende wirtschaftliche Einheit entsteht. Für die steuerliche Bewertung kann jede einzelne Einheit maßgeblich sein.
Quelle: FG Köln, Urteil v. 26.03.2025 – 4 K 2035/24
Für Heilberufe
Seit April 2026 müssen Apotheken bestimmte Biologika unter den gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen gegen günstigere Präparate austauschen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Versorgung wirtschaftlicher zu machen und den Einsatz von Biosimilars zu stärken.
In der Praxis ist der Austausch aber nicht völlig frei. Er ist nur möglich, wenn das Ersatzpräparat die vorgesehenen Kriterien erfüllt und kein ärztliches Verbot vorliegt. Außerdem gelten die üblichen Vorrangregeln, etwa für Rabattvertragsarzneimittel.
Für Patienten kann das bedeuten, dass sie in der Apotheke künftig häufiger ein anderes, aber vergleichbares Präparat erhalten als bisher. Das soll Kosten sparen, kann aber zugleich Fragen zur Umstellung und zur Verständlichkeit der Therapie aufwerfen. Für Apotheken steigt damit die Verantwortung bei Beratung, Dokumentation und Einhaltung der Abgaberangfolge. Gerade bei Biologika ist eine saubere Umsetzung wichtig, damit der Austausch rechtlich korrekt und medizinisch nachvollziehbar bleibt.
Für Sparer und Kapitalanleger
Cyberkriminelle manipulieren Suchergebnisse, damit gefälschte Webseiten bei Banken, Online-Brokern oder Zahlungsdiensten möglichst weit oben erscheinen.
Dieses sogenannte SEO-Poisoning kann dazu führen, dass Anleger auf täuschend echte Fake-Seiten geraten und dort Zugangsdaten oder Geld verlieren.
Besonders riskant ist das bei sensiblen Finanzthemen wie Online-Banking, Depotzugängen oder Krypto-Plattformen. Wer auf den ersten Treffer klickt, landet nicht immer auf der echten Seite des Anbieters.
Für Sparer und Kapitalanleger heißt das: Bank- und Depotzugänge am besten immer direkt über die bekannte Adresse oder gespeicherte Lesezeichen öffnen. Außerdem sollte man auf Zwei-Faktor-Authentifizierung, aktuelle Software und ein tägliches Limit für Überweisungen achten.
Lesezeichen
Um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft angesichts stark gestiegener Kraftstoffkosten aufgrund der aktuellen Krise zu entlasten, wird ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Energiesteuer für Diesel und Benzin befristet für zwei Monate gesenkt wird. Damit erfolgt eine Entlastung bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Mrd. EUR. Im FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Senkung der Energiesteuersätze: https://www.tinyurl.com/26b9eub4
Aktuelle Steuertermine
Lohnsteuer, Umsatzsteuer
11.05.2026 (15.05.2026*)

Grundsteuer, Gewerbesteuer
15.05.2026 (18.05.2026*)

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
22.05.2026 (Beitragsnachweis)
27.05.2026 (Beitragszahlung)

Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.

Gesundheit und Steuern

Steuern, Recht und Wirtschaft für Heilberufe

2. Quartal 2026
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Steuern und Recht
Mit Urteil vom 8. Januar 2026 hat das OLG Hamm entschieden, dass bei einer langjährigen Unterbrechung der vertragsärztlichen Tätigkeit die Grundlagen einer Praxisübernahme entfallen können. Im Streitfall ging es um den Kaufpreis für eine Arztpraxis, deren Übergabe sich wegen eines langwierigen Nachbesetzungsverfahrens über Jahre verzögert hatte. Das Gericht verneinte eine Pflicht des Nachfolgers zur Kaufpreiszahlung, weil die Praxis in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr übergabefähig gewesen sei. Maßgeblich war dabei, dass nicht nur die Räume, sondern auch der Patientenstamm und der funktionale Praxiswert als Praxissubstrat verschwunden waren.
Sachverhalt
Dem Urteil lag ein Praxiskaufvertrag aus 2016 über eine nephrologische Arztpraxis zugrunde.
Die Nachfolgezulassung wurde aber erst im Januar 2023 rechtskräftig erteilt. In dieser Zeit hatte der bisherige Praxisinhaber seine Tätigkeit beendet, und die ursprüngliche Praxisstruktur hatte sich weitgehend aufgelöst. Die Klägerin verlangte dennoch den vereinbarten Kaufpreis von 300.000 EUR.
Der Beklagte wandte ein, dass die Praxis nicht mehr in dem vertraglich vereinbarten Zustand existiere. Das OLG Hamm folgte im Ergebnis dieser Sichtweise.
Rechtliche Bewertung
Das OLG Hamm stellte klar, dass eine Arztpraxis nicht schon deshalb fortführbar bleibt, weil noch Räume oder einzelne Gegenstände vorhanden sind. Entscheidend sei vielmehr, ob dort noch nennenswerte vertragsärztliche Leistungen erbracht werden und ob ein belastbarer Patientenstamm sowie ein funktionaler Praxiswert vorhanden sind. Ohne dieses Praxissubstrat könne die geschuldete Übergabe objektiv unmöglich werden.
Quelle: OLG Hamm vom 08.01.2026, Az. I-2 U 54/24
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. August 2025 (Az. B 6 KA 9/24 R) zeigt deutlich, dass formale Anforderungen im vertragsärztlichen Bereich erhebliche finanzielle Risiken bergen. Im entschiedenen Fall hatte ein Arzt Verordnungen für den Sprechstundenbedarf nicht eigenhändig unterschrieben, sondern einen Unterschriftenstempel verwendet. Obwohl die Verordnungen medizinisch korrekt waren, wurde ein hoher Regress festgesetzt.
Das BSG bestätigte diese Entscheidung und stellte klar, dass die persönliche Unterschrift zwingend erforderlich ist. Ein Stempel genügt nicht. Bereits der Verstoß gegen diese Formvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar – unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch notwendig war.
Ärzte und MVZ sollten daher ihre internen Abläufe im Verordnungswesen überprüfen und strikt auf die Einhaltung aller Formvorschriften achten.
Quelle: BSG vom 27.08.2025 (Az. B 6 KA 9/24 R)
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 1. April 2026 (Az. B 6 KA 4/25 R) entschieden, dass auch innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft arztbezogene Prüfungen möglich sind. Maßgeblich ist damit nicht nur die Gemeinschaftspraxis als Ganzes, sondern bei Bedarf auch das Verhalten und die Abrechnung des einzelnen Vertragsarztes.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Frage, ob bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur die BAG-Gesamtdaten oder auch die unter der lebenslangen Arztnummer eines einzelnen Mitglieds abgerechneten Leistungen berücksichtigt werden dürfen. Das BSG bejahte eine arztbezogene Betrachtung und stellte damit klar, dass sich eine BAG nicht pauschal hinter dem Gemeinschaftsstatus „verstecken“ kann.
Für die Praxis ist das Urteil bedeutsam, weil Leistungsauffälligkeiten eines einzelnen Arztes auch innerhalb einer BAG erhebliche Folgen haben können. Gemeinschaftspraxen sollten deshalb ihre Abrechnungs- und Prüfprozesse intern eng abstimmen und auffällige Fallkonstellationen frühzeitig kontrollieren.
Quelle: BSG, Urteil vom 01.04.2026, Az. B 6 KA 4/25 R
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die Kosten für die sogenannte Abnehmspritze Ozempic im Streitfall nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können.
Maßgeblich war, dass das Medikament im betreffenden Zeitraum nicht zur Behandlung von Adipositas zugelassen war und die erforderlichen Nachweise zur medizinischen Zwangsläufigkeit fehlten.
Nach Auffassung des Gerichts reichen eine ärztliche Verordnung und der Hinweis auf Übergewicht allein nicht aus. Wer Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlung geltend machen will, benötigt grundsätzlich vor Beginn der Therapie ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.
Für Steuerpflichtige bedeutet das Urteil zunächst eine klare Hürde beim Kostenabzug. Zugleich ist die Rechtsfrage noch nicht abschließend geklärt, weil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde und dort unter dem Az. VI R 12/25 anhängig ist.
Quelle: FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2025, Az. 1 K 776/24
Aktuelle Steuertermine
Mai 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M):
11.05.2026 (15.05.2026)*
Gewerbesteuer, Grundsteuer:
15.05.2026 (18.05.2026)*

Juni 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer:
10.06.2026 (15.06.2026)*

Juli 2026:
Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ, J):
10.07.2026 (13.07.2026)*

* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.
Honorar und Umsatz
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat geregelt, dass vier Wirkstoffe künftig im Off-Label-Use zulasten der gesetzlichen Krankenkassen bei Long-/Post-COVID und teils auch bei ME/CFS verordnet werden können.
Damit wird erstmals eine klare Grundlage geschaffen, dass bestimmte Medikamente auf Kassenrezept eingesetzt werden dürfen, obwohl sie für diese Indikation nicht zugelassen sind.
Für Ärztinnen und Ärzte ist wichtig, dass der Off-Label-Use nur innerhalb der vom G-BA festgelegten Vorgaben möglich ist. Dazu zählen insbesondere die jeweilige Indikation, Altersgrenzen, Dauer seit der Infektion und weitere wirkstoffbezogene Voraussetzungen. Außerdem müssen Praxen beachten, dass die Verordnung nur mit Arzneimitteln zulässig ist, für die der pharmazeutische Unternehmer die Haftung übernommen hat.
Die Neuregelung ist vor allem als Übergangslösung gedacht, solange es für Long-COVID noch keine zugelassenen Standardtherapien gibt. Für die Praxis eröffnet sie aber erstmals einen regulären Weg zur Kostenerstattung und kann die Versorgung der betroffenen Patienten deutlich erleichtern.
Gesundheitspolitik und Recht
Ab Mai 2026 wird das erweiterte Neugeborenen-Screening in Deutschland um vier weitere Zielerkrankungen ergänzt: einen Vitamin-B12-Mangel sowie die Stoffwechselstörungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Änderung bereits im Mai 2025 beschlossen; die Umsetzung erfolgt wegen technischer und organisatorischer Vorbereitungen erst später.
Ziel der Erweiterung ist es, seltene, aber teils schwerwiegende Erkrankungen früher zu erkennen und die Behandlung möglichst unmittelbar einzuleiten. Unbehandelt können die betroffenen Störungen die körperliche und geistige Entwicklung eines Kindes erheblich beeinträchtigen.
Für die Praxis bedeutet das: Die U2 und die dort vorgesehene Blutentnahme bleiben der zentrale Zeitpunkt für das Screening. Gleichzeitig müssen die Informationsunterlagen für Eltern und die Abläufe in den Praxen an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss vom 14.05.2025; KBV-Praxisnachrichten vom 25.03.2026
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen (§ 35.2.1 EBM) zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge (§ 35.2.2 und 35.2.3) rückwirkend ab 1. Januar 2026 um 14,5 %. Insgesamt ergibt sich eine Netto-Minderung der Honorare um rund 2,8 %.
Der GKV-Spitzenverband begründet die Kürzung mit überhöhten Einnahmen und verweist auf Urteile des Bundessozialgerichts.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Psychotherapeutenkammern warnen hingegen vor negativen Folgen für Praxen und Patienten angesichts steigender Nachfrage, Inflation und höherer Betriebskosten.
Praxen sollten ihre Abrechnung und die Nutzung der Strukturzuschläge prüfen. Eine Evaluierung der Regelung ist bis September 2026 vorgesehen.
Quelle: KBV-Meldung u.a.; BPtK-Pressemitteilung
Das Bundeskabinett hat den neuen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Ziel ist es, Medikationsfehler zu verringern und die Sicherheit von Arzneimitteltherapien insbesondere bei älteren und chronisch kranken Menschen weiter zu erhöhen.
Der Aktionsplan setzt auf mehrere Schwerpunkte, z. B. bessere Forschung zur AMTS, digitale Unterstützung durch den elektronischen Medikationsplan und eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Pflegekräften. Außerdem sollen Risiken bei Mehrfachmedikation und beim sicheren Absetzen von Arzneimitteln stärker in den Blick genommen werden.
Gerade in der Versorgung älterer Patienten und bei komplexen Therapien kann das helfen, Wechselwirkungen früher zu erkennen und die Behandlung sicherer zu machen.
Quelle: BMG, Meldung vom 31.03.2026; Aktionsplan AMTS 2026–2029
Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll die elektronische Überweisung ab dem 1. September 2029 verbindlicher Standard im Gesundheitswesen werden. Ärztinnen und Ärzte wären dann verpflichtet, Überweisungen digital über die Telematikinfrastruktur zu übermitteln. Papierausdrucke sollen lediglich in begründeten Ausnahmefällen weiterhin zulässig sein.
Ziel der geplanten Neuregelung ist es, den Austausch von Patientendaten zwischen Haus- und Fachärzten effizienter zu gestalten und gleichzeitig administrative Abläufe in den Praxen zu vereinfachen. Zudem soll die elektronische Patientenakte (ePA) stärker als zentrale Plattform für medizinische Informationen etabliert werden.
Die Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung ist künftig für Frauen ab 45 Jahren rechtlich zulässig. Für die Praxis heißt das vor allem, dass das Screening-Angebot ausgeweitet wird.
Der G-BA muss die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie aber noch anpassen, damit die Untersuchung für 45- bis 49-Jährige auch als reguläre Kassenleistung läuft.
Für Ärztinnen und Ärzte ist wichtig, dass die neue Verordnung bereits den Rahmen setzt, die Kostenerstattung durch die GKV aber noch nicht automatisch mitzieht. Die Kassenübernahme für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren setzt einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses voraus, dieser hat dafür aber bis zu 18 Monate Zeit.
Was sich für die Praxis ändert
Mit der Verordnung wird der Zugang zur Früherkennung erweitert, und der Einsatz mobiler Screening-Einheiten wird erleichtert. In Mammobilen dürfen künftig besonders erfahrene MFA die Aufnahmen anfertigen, während die ständige ärztliche Aufsicht unter technischen Voraussetzungen auch aus der Ferne erfolgen kann.
Für Praxen, MVZ und Screening-Standorte bedeutet das organisatorisch mehr Flexibilität, aber auch Anpassungsbedarf bei Abläufen, Dokumentation und Technik. Gerade im ländlichen Raum kann das helfen, Versorgungslücken zu schließen und mehr Frauen zu erreichen.
Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 die Anforderungen an eine Auskunftsklage gegen einen Impfstoffhersteller gesenkt. Wer mögliche Corona-Impfschäden geltend macht, muss für den Auskunftsanspruch nur plausibel darlegen, dass der Impfstoff den Schaden verursacht haben könnte. Eine überwiegende Wahrschein- lichkeit verlangt der BGH dafür nicht.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Frau, die nach einer Corona-Impfung einen Hörschaden geltend macht und vom Hersteller Auskunft zu bekannten Nebenwirkungen und Verdachtsfällen verlangte. Der BGH hob die ablehnenden Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Für die Praxis ist das Urteil vor allem deshalb wichtig, weil Auskunftsansprüche nun leichter durchsetzbar sein dürften. Die Informationen des Herstellers können später eine zentrale Rolle in einem möglichen Schadensersatzprozess spielen.
Quelle: BGH, Urteil vom 09.03.2026, Az. VI ZR 335/24
Praxisführung
Ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden, muss sie im Impressum angegeben werden. Die Pflicht betrifft damit auch Heilberufe, soweit sie geschäftsmäßig online auftreten. Die Angabe gehört in den Impressumsbereich der Webseite und sollte sorgfältig geprüft werden. Gerade bei Arzt- und Praxisauftritten empfiehlt es sich, das Impressum zeitnah zu aktualisieren, sobald die Nummer vorliegt. Die Steuernummer gehört dagegen nicht ins Impressum.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren. Für Heilberufe ist das besonders interessant, weil in Praxen und MVZ häufig Angebote zur Mitarbeitergesundheit eingesetzt werden.
Steuerfrei bleiben bis zu 600 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, wenn es sich um Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung handelt und diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Begünstigt sind vor allem qualifizierte Maßnahmen, etwa zertifizierte Präventionskurse oder vergleichbare Gesundheitsangebote im betrieblichen Rahmen.
Nicht jede Maßnahme fällt automatisch unter die Steuerbefreiung. Reine Fitnessstudio-Mitgliedschaften, frei gewählte Wellnessangebote oder andere Leistungen außerhalb des begünstigten Rahmens sind regelmäßig nicht steuerfrei. Deshalb sollte vor der Umsetzung geprüft werden, ob die jeweilige Maßnahme steuerlich sauber einzuordnen ist.
Finanzen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auch dann der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden. Maßgeblich ist nach Auffassung des Gerichts die Herkunft der Leistung als Versorgungsbezug.
Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Einmalzahlung aus seiner betrieblichen Altersversorgung erhalten und den Betrag kurz darauf an die Rentenversicherung gezahlt, um früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Das LSG wies seine Berufung zurück und stellte klar, dass für eine einschränkende Auslegung der Beitragsverfahrensgrundsätze kein Raum besteht.
Für Versicherte mit betrieblicher Altersversorgung bleibt damit wichtig, dass Kapitalauszahlungen regelmäßig beitragspflichtig sind, auch wenn sie anschließend für einen Rentenausgleich verwendet werden. Wer solche Auszahlungen plant, sollte die sozialversicherungsrechtlichen Folgen frühzeitig prüfen.
Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2025, Az. L 10 KR 366/24

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WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Anscheinsbeweis bei vGA für Privatnutzung
Organschaft nur mit „lebendem“ Gewinnabführungsvertrag (GAV)
Verabschiedungsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
Altersgrenze von 70 für Geschäftsführer zulässig
EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf nach Entnahme eines Arbeitszimmers
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
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Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Kein Aushangrecht in WEG-Infokästen
Für Heilberufe
Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
Für Sparer und Kapitalanleger
Neuer Score soll für mehr Transparenz sorgen
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FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
Aktuelle Steuertermine
April 2026
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WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Abfindungsansprüche bei Einziehung von GmbH-Anteilen
Zwei Anteile – nur ein ermäßigter Gewinn
Genussrechtsausschüttungen sind kein Arbeitslohn
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Schenkungsteuer: 20.000 EUR sind kein übliches Gelegenheitsgeschenk
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes im Kindergeldrecht
Für Bauherren und Vermieter
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
Bemessungsgrundlage für GrESt bei übernommenem Wohnungsrecht
BMF klärt Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
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Hautkrebs-Screening als Kassenleistung nur mit KV-Genehmigung
Weisungen an Klinikarzt teilweise unwirksam
Für Sparer und Kapitalanleger
Krypto-Lending-Erträge sind keine Kapitaleinkünfte
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FAQ Steuerfreie Aktivrente
FAQ Mindestbesteuerung
Aktuelle Steuertermine
März 2026
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WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Arbeitszimmer eines unentgeltlich im Betrieb mithelfenden Ehegatten kann Betriebsausgabe für den anderen Ehegatten sein
Unrichtiger Steuerausweis kann durch beauftragten Dritten berichtigt werden
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
BFH: Stellplatzkosten eines Firmenwagens mindern den 1 %-Vorteil nicht
Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung sind außerhalb der 1.000-EUR-Höchstgrenze als Werbungskosten abziehbar
Energiepreispauschale für Rentner ist einkommensteuerpflichtig
Für Bauherren und Vermieter
BFH präzisiert Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien
Tellergroßer Feuchtigkeitsfleck ist kein Mangel
Für Heilberufe
Sachverständiger kann für ein rein KI- generiertes Gutachten keine Vergütung beanspruchen
Für Sparer und Kapitalanleger
Reform der privaten Altersvorsorge
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
Aktuelle Steuertermine
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Für Unternehmer
Steueränderungsgesetz 2025
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Digitale Steuerbescheide - Was ab 2026 gilt
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Entgelt für Verzicht auf Nießbrauch
Kein Investitionsabzugsbetrag bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
Datenaustausch PKV: Elektronischer Lohnsteuerabzug ab 2026
Für Bauherren und Vermieter
Kosten für Verkehrswertgutachten bei Grundsteuer: Finanzamt trägt Kosten im Einzelfall
Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Für Heilberufe
Arzt muss Privatpatienten nicht über Kostenerstattung aufklären
Für Sparer und Kapitalanleger
BGH bestätigt Referenzzinssatz für Prämiensparverträge
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Vorsteuerabzug: Übergang von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
BMF: Auslandsreisepauschalen ab dem 1. Januar 2026
Aktuelle Steuertermine
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Für Unternehmer
Firmenwagen gilt nicht als Mindestlohn
Welche Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres 2025?
Kein Anspruch auf erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
Übergangsbereich: Neue Formeln für Midijobs ab 1. Januar 2026
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Doppelte Haushaltsführung: Kein Abzug für vom Ehegatten bezahlte Zweitwohnungskosten
Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
Für Bauherren und Vermieter
Verwalterwechsel zu Neujahr: Wer schuldet die Jahresabrechnung?
Rückabwicklung eines Hauskaufs trotz Gewährleistungsausschluss
Für Heilberufe
Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte
Für Sparer und Kapitalanleger
BGH: Positivdaten-Übermittlung an Schufa rechtmäßig zur Betrugsabwehr
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Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
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Für Unternehmer
BFH stärkt Steuerpflichtige bei Kassenmängeln
KI-Schulungspflicht für Unternehmen
Vorlagepflicht von E-Mails im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Steuerfreie Aktivrente kommt
Auslandsunterkunftskosten nicht von der Wohnungsgröße abhängig
Tätigkeitsstätte bei unbefristetem Leiharbeitsverhältnis
Aktuelle Urteile zu Testamenten
Für Bauherren und Vermieter
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Für Heilberufe
Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA
Für Sparer und Kapitalanleger
Veranlagung bei Antrag auf Günstigerprüfung
Lesezeichen
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft
Künstlersozialabgabe ab 2026 bei 4,9 %
Teilwertabschreibung von Darlehensforderungen bei Betriebsaufgabe
Pauschalversteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Änderung eines Steuerbescheids zulasten des Steuerpflichtigen
Anforderungen an die Stundung von Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG
Für Bauherren und Vermieter
Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden
Für Heilberufe
Investitionsbooster in der Praxis
Für Sparer und Kapitalanleger
Zustimmungsfiktion für Änderung von Bausparverträgen
Lesezeichen
Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
EuGH stärkt Anspruch auf Corona-Beihilfen trotz Fristablaufs
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft
Anforderungen an Rechnungen nach § 14c Abs. 2 UStG – Hinweis zu Umsatzsteuer und Haftungsrisiken
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Bestattungsvorsorge mindert die Steuer nicht
Für Bauherren und Vermieter
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Antrag künftig rechtzeitig stellen
Für Heilberufe
Auch für die Vertretung gilt: Entgelt für ärztlichen Notdienst ist umsatzsteuerfrei
Für Sparer und Kapitalanleger
Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens
Lesezeichen
Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
Wann ist eine AdV im Rechtsstreit erfolgreich?
Ergänzungen zur Einführung der E-Rechnung seit 1. Januar 2025
Steuerbescheid kann bei späterer Datenübermittlung geändert werden
Bleibt der Anspruch auf Zahlungen bei Überweisung auf falsches Konto bestehen?
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Kein Zinserlass bei unklarer Erbfolge
Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2025
Ergänzungspfleger bei Schenkung an Minderjährige
Rechtliche Tragweite nach Weitergabe des E-Mail-Passworts
Kein Kindergeld nach Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes
Für Bauherren und Vermieter
Vorkaufsrecht des Mieters gilt auch bei Umwandlung in Teileigentum
Für Heilberufe
Wenn Patienten ihren Ärzten ein Erbe hinterlassen
Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“
Für Sparer und Kapitalanleger
Wie wirkt sich die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente im Zusammenspiel mit einer Steuerermäßigung aus?
Lesezeichen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
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Für Unternehmer
Corona-Soforthilfe und Verjährungseinrede
Steuerentlastungen: Bundesregierung stellt Gesetzesentwurf vor
Zweifel an unterschiedlichen Zinssätzen für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen
Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG
Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH: FG Niedersachsen gibt GmbH recht
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Schenkung oder Veräußerung?
Kein Sonderausgabenabzug für Ferienfreizeit
Für Bauherren und Vermieter
Grundstücksübertragung unter Wert innerhalb der Spekulationsfrist führte trotzdem zur Versteuerung
BGH-Urteil: Bruttobeträge in Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Sondereigentum zulässig
Für Heilberufe
Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
Für Sparer und Kapitalanleger
Rückforderung von Kontoführungsentgelten
Lesezeichen
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis
Für Unternehmer
Getrennte Kleinunternehmen im gemeinsamen Haushalt
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
Aktivierungsverbot beim Gläubiger durch späteres Bestreiten einer Forderung
Differenzbesteuerung: Verkauf eines aufgewerteten Gegenstandes
Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können steuerlich abzugsfähig sein
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Umzug zur Einrichtung eines Arbeitszimmers ist keine Werbungskosten begründende berufliche Veranlassung
Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch
Kindergeldanspruch
Zerrissenes Testament begründet Widerruf
Berücksichtigung von Elternzeiten bei Betriebsrente
Für Bauherren und Vermieter
Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
Für Heilberufe
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung in engen Grenzen erstattungsfähig
Für Sparer und Kapitalanleger
Keine Rückzahlung nach Phishing-Angriff
Lesezeichen
BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
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Wichtiger Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Für Unternehmer
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge für die Zeit ab März 2022
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag für Unternehmen
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags und Ausschließlichkeitsgebot
Gewinnermittlungsart
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung
Informationen zur E-Rechnung
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Bauherren und Vermieter
Indexmieten müssen klar und transparent sein
Für Heilberufe
Erhöhte Vergütung für Hebammen
Schadensersatz nach Corona-Impfung? Gericht fordert Gutachten
Für Sparer und Kapitalanleger
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Lesezeichen
Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Gesundheit & Steuern
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Steuern und Recht
Das ändert sich 2026 für Praxen
Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Apothekenreform
Aktuelle Steuertermine
Februar - April 2026
Honorar und Umsatz
TI-Pauschale für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen steigt
Für GOÄ-Honorarklagen sind nur noch Landgerichte zuständig
Gesundheitspolitik und Recht
Chronisches Erschöpfungssyndrom nach Virusinfektion
Privatpatient muss Erstattung selbst klären
Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters ist Berufskrankheit
Praxisführung
Sozialgericht München bestätigt strikte Drei-Monats-Frist für Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit
Zi-Kodierhilfe - Aktualisierte Version 2026 online
Altenpflege: Neue Mindestlöhne nach Qualifikation
Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten
Finanzen
SCHUFA-Einträge nach Forderungsausgleich: BGH billigt mehrjährige Speicherung, Härtefälle ermöglichen frühere Löschung
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Steuern und Recht
Einkünfte aus dem Betrieb eines privatwirtschaftlichen Corona-Testzentrums
Beitragsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5812 EUR
Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen aus Persönlichen Budget
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Honorar und Umsatz
Entfall von hausärztlichen Honorarbudgets
Vergütung in diabetologischen Schwerpunktpraxen
Gesundheitspolitik und Recht
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste
Kostenübernahme für Kryokonservierung
Krankengeld fällt nach Reha geringer aus
Praxisführung
ePA-Pflicht
Finanzen
Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
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Steuern und Recht
OLG Frankfurt: 10-EUR-Gutscheine von Versandapotheken sind unzulässig
Neuer Datenaustausch bei PKV-Beiträgen ab 2026: Was sich ändert
Patient darf Hausarzt Grundstück vermachen
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Honorar und Umsatz
Änderungen bei Laborausnahmekennziffern zum 1. Juli 2025
Gesundheitspolitik und Recht
Pflegekasse muss Klimaanlage bezuschussen
Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Tätowierung
Betreuungsrecht: Off-Label-Use bei Zwangsmedikation
Praxisführung
Wohnung als Arztpraxis nutzen
Finanzen
Verification of Payee (VoP) ab Oktober 2025: Was ändert sich im Zahlungsverkehr?
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Steuern und Recht
Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt?
Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft
Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
Aktuelle Steuertermine
Aktuelle Steuertermine
Honorar und Umsatz
Budgetlimits für Hausärzte sollen abgeschafft werden
Gesundheitspolitik und Recht
Dynamisierte Leistungsbeträge
Kinderkrankentage
Amalgam für Zahnfüllungen verboten
Krankenkassen tief im Minus
Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel
Praxisführung
Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe? – Bundesregierung soll prüfen
Höhere Vergütung bei gleicher Arbeitszeit?
Finanzen
Krankentagegeld - Keine Herabsetzung bei gesunkenem Einkommen